Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Oskar Stumbeck, Hotelbetriebsgesellschaft „Unterwirt“
mbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN
HOTELAUFNAHMEVERTRAG
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten
für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der
Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-,
Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter-
oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels, wobei § 540
Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde
nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden
nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Dem
Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem
Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle
Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht
bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das
Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die
für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt
auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an
Dritte. Die vereinbarten
Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden
gewünschten nachträglichen Verringerung
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden
davon abhängig
machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen
Leistungen
des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung
ohne Abzug
zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit
vom
Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5% über
dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines
höheren
Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer
Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart
werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für
Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt.
6. In
begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt,
auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der
im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu
Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende
und
künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß
vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der
Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein
Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann
zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht
bei
Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte,
Rechtsgüter und Interessen
des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am
Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein
sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem
Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel
ausübt,
sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1
Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat
das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig
vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte
Vergütung verlangen
und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der
Kunde
ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtungen mit
oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass
der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden
ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern schriftlich vereinbart
wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag
zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben
gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus
sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten,
beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer
unter irreführender oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der
Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes,
gebucht werden;- das
Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist; - ein
Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem
Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der
Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr
geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung
bis 18:00 Uhr 80% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht
begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder
ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus
dem
Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat,
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen. Einer Pflichtverletzung
des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an
den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
2. Für eingebrachte
Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen,
das
ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für
Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich
nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht, (§
703
BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und –
auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1
Sätze
2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch
für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner
die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt
als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

